Die Heizungs- und Lüftungstechnik und die Sanitär-Installation in Gewerbe- und Industrie­betrieben ist unsere Kernkompetenz. Wir setzen auf Systemtechnik mit Zukunft.
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Lösungen für die Energie- und Gebäudetechnik


Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und installieren vernetzte und integrierte Gesamtlösungen und steigern so die Sicherheit, den Komfort und die Effizienz in Ihren Betriebsstätten. Wir sind Experten und beraten, richten ein und kümmern uns um die tatsächliche Funktionalität auf Basis modernster Technologien – aus einer Hand und in Ihrer Nähe.
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Die Wahl eines Primärenergieträgers

 
Bei der Beheizung von Gewerbegebäuden erfolgt die Wahl des Primärenergieträgers in der Regel nach betriebswirtschaftlichen und anwendungstechnischen Kriterien.

Dabei ist unbedingt die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Die Energieeinsparverordnung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2011)

[2] Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP).

Im Vergleich zu anderen Energieträgern bietet Erdgas hier eine Reihe von Vorteilen, wie beispielsweise:

+ leitungsgebundener Energieträger ohne notwendige Bevorratung

+ umweltschonender Energieträger mit vergleichsweise niedriger Emissionsbelastung

+ Einsatzmöglichkeiten in fast allen Heizsystemen

Erdgasheizsysteme haben in den vergangenen Jahren nicht nur im Wohnungsbau, sondern auch bei der Beheizung von gewerblich genutzten Gebäuden an Bedeutung gewonnen.
Einen hohen Wärmebedarf mit einer gleichzeitig hohen Anzahl an Gebäuden weisen büroähnliche Betriebe, Beherbergungen und Gaststätten, der Handel sowie öffentliche Gebäude auf.
 
Diese Branchen finden sich i. d. R. in Ballungszentren bzw. in Stadtnähe, sodass hier die Verfügbarkeit eines Gasnetzanschlusses meistens gegeben ist.
 
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Büroähnliche Betriebe haben einen hohen Raumwärme­bedarf für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Trotzdem muss die Anlage der Energieeinsparverordnung und dem Erneuer­bare-Energien-Wärme­gesetz entsprechen.
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Die EnEV unterscheidet bei der Festlegung bestimmter Anforderungen nach dem Temperaturniveau (12 °C bis < 19 °C bzw. ≥ 19 °C) und nach der Raumhöhe (≤ 4 m bzw. > 4 m) eines konditionierten Raumes.
Besonderheiten von Hallengebäuden werden hierdurch berücksichtigt.
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Hartmann Haustechnik GmbH
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